Inhalt
Nr. 1.3 – Art, Umfang und Zwecke der Datenverarbeitung
(Art. 28 Abs. 3 Satz 1 DSGVO)
Kriterium
In der rechtsverbindlichen Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung werden Art und Zweck der vor-gesehenen Verarbeitung von Daten im Auftrag, die Art der verarbeiteten Daten sowie die Kategorien betroffener Personen festgelegt.
Umsetzungshinweis
Diese Einzelangaben müssen zwar nicht jeden konkreten Einzelfall abdecken, sollten jedoch so präzise sein, dass die im Rahmen der Auftragsverarbeitung zulässigen Datenverarbeitungsvorgänge im Einzelnen aus Sicht des Cloud-Nutzers nachvollzogen werden können.
Auf die Umsetzungshinweise der ISO/IEC 27701 Ziff. 8.2 und ISO/IEC 27018 Ziff. A10.11 wird hingewiesen.
Nachweis
Der Cloud-Anbieter kann den Nachweis erbringen, indem er Dokumentationen zur rechtsverbindlichen Vereinbarung mit diesen Angaben vorlegt (bspw. Vertragsmuster, -vorlagen oder -instanzen). Durch eine testweise Dienstnutzung (insb. Einsicht, ob Inhalte bei der Registrierung für die Dienstnutzung angezeigt werden) kann der Cloud-Anbieter nachweisen, dass er ein Verfahren implementiert hat, wonach die Vereinbarung mit diesen Festlegungen geschlossen wird.