Für die Akzeptanz und Bewilligung von AUDITOR als Europäisches Datenschutzsiegel ist es zwingend erforderlich, dass der AUDITOR-Kriterienkatalog an die Anforderungen aller EU-Mitgliedsstaaten angepasst werden muss. So sind bspw. die nationalen Öffnungsklauseln der Datenschutz-Grundverordnung zu prüfen und ggf. der Kriterienkatalog zu erweitern.
Das AUDITOR-Konsortium bittet hier um aktive Unterstützung, um alle Anforderungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten identifizieren zu können. Sollten Sie bereits Erfahrungen mit nationalen Datenschutzanforderungen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.